Die Unterbringung und Versorgung der Tiere sollte vorbildlich sein. Sie muss den Anforderungen des ZDRK und des Tierschutzgesetztes entsprechen. Es sollen genügend Buchten/Ställe zur Verfügung stehen. Für jede vorhandene und im Herdbuch angemeldete Rasse mindestens 24 Buchten. Alle gehaltenen Tiere müssen nach den Richtlinien des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchen Züchter gekennzeichnet sein. Auch Tiere, die ordnungsgemäß nach Richtlinien ausländischer Züchterorganisationen des Europäischen Verbandes gekennzeichnet sind, sind zugelassen. Angora-Herdbuchzüchter und Herdbuchzüchter für Normalhaar-, Haarstruktur, Kurzhaarrassen und Fuchskaninchen können eine zweite Rasse im Herdbuch züchten. Sie müssen allerdings die Voraussetzung für eine zweite Rasse erfüllen (Buchtenzahl).
Jeder Züchter, jede Züchterin, der bzw. die Mitglied in einer Organisation innerhalb des ZDRK ist, kann auf schriftlichen Antrag in das Herdbuch des jeweiligen Landesverbandes aufgenommen werden. Er oder sie sollte die beantragte Rasse mindestens drei Jahre gezüchtet haben und züchterische Erfolge aufweisen können. An Zuchttieren müssen mindestens ein Rammler und zwei Häsinnen pro Rasse und Farbenschlag vorhanden sein. Die Führung eines Einzelzuchtbuches in Papierform oder als PC-Zuchtprogramm ist ebenfalls Voraussetzung. Es muss vom ZDRK zugelassen sein und das ZDRK Logo aufweisen. Abstammungsnachweise von zugekauften Tieren aus dem Bereich des ZDRK werden nur mit dem ZDRK Logo anerkannt. Außer der Unterschrift des Züchters müssen Stempel und Unterschrift des Vereins und der Herdbuch- bzw. Leistungsabteilung auf dem Abstammungsnachweis vorhanden sein.
Die Zuchtordnung der Herdbuch- und Leistungszüchter sieht vor, dass folgende Zuchtaufzeichnungen zu machen sind.
-Einzelzuchtbuch oder Kartei
-Jungtierliste über den Verbleib der Jungtiere
-Deckscheinbuch
-Wurfergebnisscheine
Alternativ kann für die Aufzeichnung ein anerkanntes EDV-Zuchtprogramm des ZDRK verwendet werden. Die Herdbuchabteilungen der Landesverbände sind gehalten das offizielle EDV-Programm des ZDRK zu verwenden. Diese Vorgabe wird ab 2015 durch das neue Zuchtprogramm der Herdbuchabteilungen im ZDRK erleichtert, das als Cloud im Internet zur Verfügung steht. Hierzu werden die Herdbuchabteilungen gesondert durch ihre Abteilungsleiter im ZDRK informiert. Meldungen der eingesetzten Zuchttiere, Wurfmeldungen oder Deckscheinkopien sind grundsätzlich zum nächst möglichen Termin dem Abteilungsleiter der zuständigen Abteilung des Landesverbandes oder deren Geschäftsstelle zuzusenden. Der Verkauf von Tieren wird der Geschäftsstelle ebenfalls mitgeteilt. Treten in einem Bestand vermehrt Krankheits- oder Todesfälle auf, ist die jeweilige zuständige Geschäftsstelle oder der zuständige Abteilungsleiter unverzüglich zu informieren. Diese treffen mit Absprache des Züchters weitere Maßnahmen.
Leistungsnachweise, Abstammungsnachweise, etc. werden gegen eine geringe Gebühr von der Geschäftsstelle, bzw. dem Abteilungsleiter oder Zuchtbuchführer ausgestellt. Herdbuchzüchter sind gehalten ihre Zuchttiere aus anerkannten Herdbuchzuchten zu beziehen. Ungeprüfte Zuchttiere werden erst nach Abschluss der Zuchtsaison und nach der Körung aufgenommen. In der Kör- und Bewertungsnote muss mindestens ein „sehr gut“ erreicht werden.
Aufnahme und Anerkennung
Die Aufnahme in die Herdbuch- und Angora – Leistungszucht kann im Alter von 16 Jahren erfolgen, sobald der Züchter oder die Züchterin die Mitgliedschaft in der Alterszüchterabteilung des Vereins erworben hat. Selbstverständlich müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllt sein und die Leistungsnachweise geführt werden. Mit der Aufnahme in die Abteilung erwirbt der / die Züchter/in alle Rechte und Pflichten. Damit können auch alle hohen Auszeichnungen und Meisterschaften auf Bundes- und Landes-Herdbuch-Schauen errungen werden. Die Anerkennung als Herdbuchzüchter ist frühestens nach einer Anwärterschaft von zwei Jahren möglich. In dieser Zeit darf der / die Anwärter/in der Körkommission nur selbstgezogene Nachzuchten vorstellen. Die Körkommission besteht aus drei Mitgliedern, von denen mindestens zwei zugegen sein müssen.
Der / die Anwärter/in muss während dieser Zeit auf einer Herdbuch-, Landes- oder Bundesschau eine große Familie in den Klassen 1-4 erfolgreich ausgestellt haben. Der / die Anwärter-in ist gehalten, an Schulungen der Herdbuchabteilung und an den Stallkörungen teilzunehmen. Die Anerkennung als Herdbuchzüchter erfolgt durch die Anerkennungskommission und wird mit einer Urkunde des ZDRK bestätigt. Der Züchter ist dann berechtigt, seine Zucht wie folgt zu bezeichnen: „Anerkannte Herdbuchzucht der Rasse.......“ Nimmt ein Herdbuchzüchter neben seiner anerkannten Herdbuchzucht eine zweite Rasse hinzu, so muss er mit dieser Rasse erneut als Herdbuchanwärter starten.
Die Körung findet bei den Stallanlagen oder auf einer Körschau statt und wird durch eine Körkommission durchgeführt. Sie setzt sich durch den Abteilungsleiter oder Vertreter und einem Körrichter zusammen. Bei der Körung werden die bewertungsfähigen Nachzuchten sowie deren Elterntiere vorgestellt. Sie werden nach dem gültigen Standard des ZDRK nach Punkten bewertet. Eine Jungtierbewertung nach „Prädikat“ ist nicht zulässig.
Die Körnoten setzen sich wie folgt zusammen:
a) Abstammungsnachweis der Vorfahren von jeder Seite 1,0 und 0,1
b) Aufzuchtsleistung der Häsin, Vererbung der Rammlers
c) Preisrichterurteil
d) Ausgeglichenheit der Wurfgeschwister
In jeder Kategorie können max. 10 Punkte erreicht werden.
Zu a): Abstammungsnachweis
Von jeder Seite 7 Vorfahren vorzüglich 10 Punkte
5 Vorfahren sehr gut 8 Punkte
3 Vorfahren gut 6 Punkte
1 Vorfahr befriedigend 4 Punkte
Zu b): Aufzuchtsleistung, Vererbung des Rammlers
Bei einem Wurf von 7 Jungtieren vorzüglich 10 Punkte
6 Jungtiere sehr gut 8 Punkte
5 Jungtiere gut 6 Punkte
4 Jungtiere befriedigend 4 Punkte
Bei allen Zwergrassen gilt:
Bei einem Wurf 5 Jungtiere vorzüglich 10 Punkte
4 Jungtiere sehr gut 8 Punkte
3 Jungtiere gut 6 Punkte
Zu c): Preisrichterurteil
97,0 – 100 Punkte vorzüglich 10 Leistungspunkte
96,5 Punkte hervorragend 10 Leistungspunkte
94,0 - 96,0 Punkte sehr gut 8 Leistungspunkte
Zu d): Ausgeglichenheit, durchschnittliche Bewertung der Wurfgeschwister
Anzahl der vorgestellten Durchschnittspunkte Leistungspunkte Prädikat
Wurfgeschwister
5 95 Pkt. 10 vorzüglich
5 94 Pkt. 8 sehr gut
5 93 Pkt. 6 gut
4 95,5 Pkt. 10 vorzüglich
4 94,5 Pkt. 8 sehr gut
4 93,5 Pkt. 6 gut
3 96 Pkt. 10 vorzüglich
3 95,5 Pkt. 8 sehr gut
3 94,5 Pkt. 6 gut
Es müssen mindestens drei Jungtiere je Wurf vorgestellt werden, um die Note für die Ausgeglichenheit zu erreichen. Die Bewertung erfolgt nach dem gültigen Standard des ZDRK. Die Note für die Ausgeglichenheit für den Rammler kann nur erreicht werden, wenn mindestens zwei Würfe einer Häsin vorgestellt werden. Bei mehreren vorgestellten Würfen, werden die beiden besten Würfe gewertet.
Körnote (Gesamtergebnis aus a), b), c) und d)):
Leistungspunkte Note
40 Pkt. vorzüglich
38 Pkt. sehr gut
36 Pkt. gut
32 Pkt. befriedigend
unter 32 Pkt. nicht befriedigend
Liegen für die Elterntiere bereits Bewertungsurteile vor, werden diese nicht mehr bewertet, sondern nur noch vorgestellt. Sollten vermehrt Ausschlussfehler bei den Nachzuchten auftreten, werden die Elterntiere aus der Herdbuchzucht herausgenommen. Bei zugekauften Tieren werden die vorhandenen Körnoten und Bewertungen aus der vorherigen Herdbuchzucht übernommen. Fällt der Zuchtrammler während der Zuchtbenutzung durch Tod aus, so wird seine Bewertung aus der Körung oder einer Herdbuchschau in der Position „Preisrichterurteil“ eingesetzt. Die einmal erreichte maximale Körnote von 40 Punkten bleibt dem Stammrammler für die Dauer seines Zuchteinsatzes erhalten. Eine niedrigere Körnote kann natürlich immer verbessert werden.
Großer Stamm
Schauklasse 1: 1,0 mit 3 und 4 Nachkommen von zwei verschiedenen Häsinnen
Stammvater mit einmal drei und einmal vier Nachkommen (jeweils Wurfgeschwister) aus dem laufenden Zuchtjahr von zwei verschiedenen Häsinnen. Die Körnote des Rammlers wird zum Preisrichterurteil addiert.
Großer Stamm
Schauklasse 1a: 1,0 mit 3 und 4 Nachkommen von einer Häsin
Stammvater mit einmal drei und einmal vier Wurfgeschwistern aus zwei verschiedenen Würfen von einer Häsin. Die Körnote des Rammlers wird zum Preisrichterurteil addiert.
Großer Stamm
Schauklasse 1b: 1,0 oder 0,1 mit 7 Nachkommen aus einem Wurf (neu ab 2014)
Stammvater mit sieben Nachkommen aus einem Wurf. Die Körnote des Rammlers wird addiert.
Großer Stamm
Schauklasse 2 : 4 + 4 = 8 Nachkommen von zwei verschiedenen Häsinnen
Zweimal vier Wurfgeschwister aus dem laufenden Zuchtjahr von zwei verschiedenen Häsinnen, aber nur von einem Stammvater.
Schauklasse 2a: 4 + 4 = 8 Nachkommen von einer Häsin
Zweimal vier Wurfgeschwister aus dem laufenden Zuchtjahr von einer Häsin aus zwei Würfen, aber nur von einem Stammvater.
Schauklasse 2b: 8 Nachkommen aus einem Wurf (neu ab 2014)
Die vorgestellten Nachkommen müssen aus dem laufenden Zuchtjahr stammen.
Großer Stamm
Schauklasse 3 : 1,0 mit 3 und 2x 2 Nachkommen von zwei verschiedenen Häsinnen
Stammvater mit einmal drei Nachkommen eines Wurfes von einer Häsin, und zweimal zwei Wurfgeschwister von einer zweiten Häsin aus dem laufenden Zuchtjahr. Alle Nachkommen müssen den gleichen Stammvater haben. Die Körnote des Rammlers wird zum Preisrichterurteil addiert.
Großer Stamm
Schauklasse 4 : 4 + 2 x 2 Nachkommen von zwei verschiedenen Häsinnen
Vier Wurfgeschwister einer Häsin und zweimal zwei Wurfgeschwister von einer zweiten Häsin aus dem laufenden Zuchtjahr. Alle Nachkommen müssen den gleichen Stammvater haben. Die Körnote des Rammlers wird zum Preisrichterurteil addiert
Familien- und Wurfgeschwistersammlung
Schauklasse 5 : 1,0 oder 0,1 mit 3 Nachkommen oder 4 Wurfgeschwister
Die vorgestellten Nachkommen müssen aus dem laufenden Zuchtjahr stammen.
Einzeltiere
Schauklasse 6 : Einzeltiere
Alle Einzeltiere müssen im Herdbuch erfasst sein.LV Herdbuch
Kann in den großen Stämmen 1 + 3, sowie in den Sammlungen 2 + 4 nach der Anmeldung für Herdbuchschauen ein Tier durch Krankheit oder Tod nicht ausgestellt
werden, besteht immer die Möglichkeit einer Ummeldung in die Klasse 5. Ummeldungen in allen anderen Klassen sind ebenfalls zulässig, soweit die entsprechenden Nachkommen Wurfgeschwister sind.
Fällt bei der Bewertung auf einer Ausstellung ein Tier durch n.b. oder o.B. aus, so wird die verbleibende Sammlung in die Klasse 5 eingestuft. Die Nachzuchten 2 x 2 sind in diesem Fall
Einzeltiere.Auf Herdbuchschauen oder Schauen mit angeschlossener Herdbuchabteilung unterliegt die Auswertung, Errechnung und die Preisverteilung ausschließlich dem Körausschauss. Die
Preisverteilung wird zusammen mit den eingesetzten Preisrichtern vorgenommen. Auf Bundesschauen wird in jeder Rasse in den Schauklassen 1 - 4 der Titel „Deutscher Herdbuch – Rassemeister“
vergeben. Voraussetzung für diese Auszeichnung ist, dass die Sammlung mindestens 800,0 Pkt erreicht hat. Herdbuchzüchter und Anwärter können die gleiche Rasse auch zeitgleich in der offenen
Klasse der Bundesschau ausstellen. Sie nehmen dann mit den dort ausgestellten Tieren an allen Wettbewerben teil.
Letzte Aktualisierung: 20.12.2024 / 13:38 Uhr.
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